Prothesen

In der Vierbaum Orthopädie GmbH beschäftigen sich zwei Handwerke mit Prothesen und der Prothesenversorgung von Patienten: Die Orthopädietechnik und die Orthopädieschuhtechnik. Die Tätigkeit unserer Spezialisten beginnt oftmals schon in der Frühversorgung einer Amputation nach der Wundheilung. Etwa 2-6 Wochen nach der Operation fertigen wir Interimsprothesen oder beginnen mit der Konstruktion einer speziellen Prothese, deren Schaft fortlaufend dem Volumenrückgang in den ersten postoperativen Wochen angepasst werden kann.

Gewöhnlich erstreckt sich eine Prothesenversorgung über mehrere Wochen in Abhängigkeit von den individuellen Wünschen des Patienten, der Stumpfbeschaffenheit und der Therapieversorgung. Idealerweise wird bereits in der Klinik mit Kompressionsbehandlungen des Stumpfes begonnen, um den nach der Operation auftretenden Schwellungen und Ödemen entgegen zu wirken. Mit speziellen Stützstrümpfen, die wir ebenfalls anbieten, wird die Kompressionsbehandlung während der stationären Rehabilitation fortgesetzt. Gleichzeitig wird der Stumpf auf die spätere Belastung durch eine Prothese vorbereitet und abgehärtet.

Eine Interimsprothese wird in der Regel nach etwa 6 Monaten durch eine Definitivprothese ersetzt. Unsere Fachkräfte können unter Einsatz modernster Technologie Prothesen für alle Amputationen herstellen. In der Fertigung berücksichtigen wir stets den aktuellen medizinischen Kenntnisstand. Unsere Prothesen erfüllen natürlich auch die modernen Qualitätsstandards wie ISO 13485 DIN EN. Wir bieten Ihnen das gesamte Spektrum der modernen Prothetik vom kosmetischen Ersatz bis hin zu elektronisch gesteuerten Arm- oder Beinprothesen.

Auf dieser umfangreichen Seite rund um Prothesen möchten wir Sie nun über folgende Einzel-Themen informieren:

Sie haben Fragen zu Ihrer Versorgung oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir informieren Sie gerne bei einem unverbindlichen Beratungstermine in Wiehl, Troisdorf, Bonn, Siegen, Hennef, Plettenberg, Kreuztal, Meinerzhagen, Lüdenscheid und Köln. Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an, wir freuen uns auf Sie!

Oder möchten Sie uns Ihr Rezept per Foto oder Datei senden. 

Die Verordnung einer Prothese

Als Krankenversicherter haben Sie Anspruch auf eine Prothesenversorgung. Dies ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Unsere Spezialisten beraten Sie gerne zu allen Fragen zur Verordnung einer Prothese. Die Verordnung einer Prothese erfolgt durch den behandelnden Arzt. Der verordnende Arzt dokumentiert zudem den individuellen Versorgungsbedarf. Dabei sind viele technische Details zu berücksichtigen, die das Rezept des Arztes später enthalten muss, zum Beispiel die genaue Angabe des Prothesentyps und der individuellen Passteile. Bei der Auswahl Ihrer idealen Prothese arbeiten wir deshalb eng mit Ihrem behandelnden Arzt oder Therapeuten zusammen.

Genehmigung der Prothese durch die Krankenkasse

Entsprechend der ärztlichen Verordnung übernehmen unsere Spezialisten die praktische Prothesenversorgung und erstellen einen Kostenvoranschlag. Dieser Kostenvoranschlag wird zusammen mit dem Rezept zur Genehmigung bei der Krankenkasse des Patienten eingereicht. In Fällen, bei denen die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag ablehnt, erstellt der Medizinische Dienst eine Beurteilung, woraus die Gründe der Ablehnung hervorgehen. In solchen Fällen prüfen wir gemeinsam mit dem behandelnden Arzt die Gründe und finden alternative Lösungsansätze.

Oftmals ist es empfehlenswert, gegen die Ablehnung einer Prothesenversorgung Widerspruch innerhalb einer Frist von einem Monat einzulegen. Sollte die Krankenkasse die Prothesenversorgung erneut ablehnen, kann der Patient Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Die Chancen, über das Sozialgericht an eine optimale Prothesenversorgung zu gelangen, sind relativ groß. Zudem ist das Klageverfahren vor den Sozialgerichten kostenfrei und es herrscht kein Anwaltszwang, d.h. der Patient kann sich selbst vertreten.

In der Mehrzahl der Fälle genehmigt die Krankenkasse die Prothesenversorgung entsprechend des für die jeweilige Prothese festgelegten Kostenrahmens. Der Patient muss eine gesetzliche Zuzahlung von 5 bis maximal 10 Euro leisten. Übersteigen individuelle Patientenwünsche den Kostenrahmen der Krankenkasse, sind ggf. weitere Zuzahlungen zu leisten. Unsere Fachkräfte sind in der Versorgung von Amputationen speziell geschult und haben langjährige Erfahrung in der Beratung von Prothetik-Patienten. Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin, egal, welche Fragen Sie haben.

Generell stehen Ihnen folgende

Prothesenformen zur Auswahl:

Passive Prothesen

Passive Prothesen haben keine Funktion, sondern dienen zur Wiederherstellung eines äußeren Erscheinungsbildes. Sie sind kosmetischer Natur, erfüllen jedoch hohe Ansprüche an Robustheit und Einfachheit. Sie ermöglichen Einsätze an feuchten oder schmutzigen Orten oder bei hohen mechanischen Belastungen, wo die Gefahr des Versagens aktiver oder elektronisch gesteuerter Prothesen hoch wäre. Auch für sportliche Aktivitäten wie Schwimmen, Klettern oder Turnen werden oftmals passive Prothesen eingesetzt. Die älteste Form der passiven Prothese ist die Hand- oder Unterarmprothese mit Haken oder ähnlichem Werkzeugaufsatz.

Kraftzuggesteuerte Prothesen

Im Gegensatz zu passiven Prothesen können mit kraftzuggesteuerten Prothesen aktive Bewegungen ausgeführt werden. Durch Bewegungen von Stumpf oder Prothese oder Krafteinwirkung des anderen Arms können Teile der Prothese gesteuert werden. Beispielweise kann eine Prothesenhand geöffnet oder ein Ellbogengelenk kann gesperrt oder entsperrt werden. Die Funktionen können ebenso über eine Kraftzugbandage gesteuert werden, die vom Prothesenarm über den Rücken zu einer Schlaufe um die gesunde Schulter verläuft. Durch Bewegung der Schulter kann so bspw. die Prothesenhand geöffnet oder geschlossen werden. Eigenkraftprothesen haben den Vorteil einer einfachen Mechanik und eines relativ günstigen Anschaffungspreises. Allerdings erfordert die korrekte Steuerung der kraftzuggesteuerten Prothesen einen intensiven Lern- und Trainingsprozess.

Myoelektrisch gesteuerte Prothesen

Eine myoelektrisch gesteuerte Prothesen wird durch elektrische Signale betätigt, die durch Muskeln erzeugt werden. Mit einer solchen Prothese kann ein Patient das Öffnen und Schließen einer Greifhand, die Ein- und Auswärtsdrehung des Handgelenks, das Heben und Senken des Unterarms, oder das Sperren bzw. Entsperren des Ellbogengelenks steuern.

Mit Elektroden werden die elektromyografischen Signale der Muskulatur gemessen, die durch Muskelaktivität entstehen. Diese Signale werden durch einen Controller in Steuersignale für Elektromotoren umgewandelt, welche die gewünschte mechanische Bewegung ausführen. Myoelektrisch gesteuerte Prothesen wurden in den letzten Jahren zur Perfektion entwickelt. Durch moderne Werkstoffe wie Silikon wurden das Aussehen verbessert und das Gewicht reduziert. Kleinere, leichtere und stärkere Akkus gewährleisten einen längeren und intensiveren Betrieb. Mikroelektronik bietet neue Steuerungsmöglichkeiten und bessere Funktionen der Prothesen.

Hybrid-Prothesen

Dieser Prothesentyp ist eine Kombination aus myoelektrisch und kraftzuggesteuerter Prothese. Oft verwendet wird eine myoelektrische Handsteuerung in Kombination mit einer Kraftzugsteuerung des Ellenbogens. Diese Prothesenform hat sich besonders bei doppelseitig amputierten Patienten bewährt.

Bei der Auswahl der richtigen Prothese achten wir auf grundlegende Faktoren:

 

Gewicht: Ein Irrglaube ist, dass eine Prothese ein ähnliches Gewicht wie das amputierte Glied haben soll. Wir hingegen sagen: Ob Arm- oder Beinprothese, die leichteste Prothese ist immer die bessere Prothese.

Körperhaftung: der Patient muss sich darauf verlassen können, dass sich die Prothese nicht vom Stumpf löst. Wir legen großen Wert auf eine sichere Verankerung.

Zirkulation: eine Prothese darf die Blutzirkulation nicht beeinträchtigen oder den Stumpf durch Schwitzen belasten.

Tragekomfort: der Prothesenschaft ist für den Tragekomfort ausschlaggebend. Wir widmen dem Tragekomfort große Aufmerksamkeit.

An- und Ausziehen: für uns ist wichtig, dass ein Patient auch bei verminderter körperlicher Beweglichkeit seine Prothese leicht an und ausziehen kann.

Pflege: Wir wählen alle Materialien so, dass die Prothese leicht und einfach zu pflegen ist.

Wartung und Anpassungen: Wir achten darauf, dass Ihre Prothese regelmäßig gewartet und eventuellen Veränderungen am Stumpf immer leicht angepasst werden kann.

Prothesen für die obere Extremität

Die obere Extremität besteht beidseitig aus dem Schultergürtel und dem Arm. Der Arm gliedert sich in verschiedene Abschnitte: Oberarm, Unterarm und Hand. Zur Hand zählen Handwurzel. Mittelhand und die Finger. Die Arme des Menschen haben die größte Bewegungsfreiheit aller Körperteile. Ihre Bestandteile dienen u.a. als Greifwerkzeuge und zur Aufrechterhaltung der Körperbalance.

Prothesen für Bestandteile der oberen Extremität müssen hohe Anforderungen erfüllen. Sie müssen bestes kosmetisches Aussehen haben, sollen möglichst wenig auffallen und eine maximale Funktionalität bieten, damit sich der Patient nach einer Amputation wieder in den beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Alltag integrieren kann. Die moderne Technologie und die Weiterentwicklung der Materialien bieten heute Prothesen für alle Bestandteile der oberen Extremität:

• Fingerersatzprothesen
• Teilhandprothesen
• Handprothesen
• Prothesen für Handgelenkexartikulation
• Unterarmprothesen
• Prothesen für Ellenbogenexartikulation
• Oberarmprothesen
• Prothesen für Schulterexartikulation

Prothesen für die untere Extremität

Die untere Extremität bilden die Beine des Menschen. Diese bestehen aus dem Gesäß, dem Hüftgelenk, dem Oberschenkel, dem Knie(gelenk), dem Unterschenkel und dem Fuß, der sich aus der Fußwurzel, dem Mittelfuß und den Zehen zusammensetzt.

Als Hilfestellung für die Auswahl der richtigen Prothese für die untere Extremität wurden fünf sogenannte Mobilitätsgrade entwickelt, in die jeder Amputierte mit Hilfe eines Profilerhebungsbogens eingruppiert wird.

Für die untere Extremität bieten

wir folgende Prothesen an:

• Fuß-Prothesen Proprio Foot
• Bein-Prothesen Genium
• Kniegelenk-Prothesen C-Leg
• Kniegelenk-Prothesen Rheo Knee
• Unterschenkel-Prothesen und Prothesenschäfte für Unterschenkelprothesen
• Oberschenkel-Prothesen & Prothesenschäfte für Oberschenkelprothesen
• Hüftexartikulations-Prothesen
• Prothesen für den Behindertensport und Badeprothesen

Mobilitätsgrad 0 – nicht gehfähig

Der Patient besitzt selbst mit fremder Hilfe nicht die Fähigkeit, sich mit einer Prothese fortzubewegen oder sie zum Transfer (z. B. vom Bett in den Rollstuhl) zu nutzen.

Mobilitätsgrad 1 – Innenbereichsgeher

Der Patient besitzt die Fähigkeit, eine Prothese für Transferzwecke oder zur Fortbewegung auf ebenen Böden mit geringer Geschwindigkeit zu nutzen. Gehdauer und Gehstrecke sind aufgrund seines Zustandes stark eingeschränkt.

Mobilitätsgrad 2 – Eingeschränkter Außenbereichsgeher

Der Patient besitzt die Fähigkeit, sich mit einer Prothese mit geringer Gehgeschwindigkeit fortzubewegen und dabei niedrige Umwelthindernisse, wie Bordsteine, einzelne Stufen, oder unebene Böden, zu überwinden. Gehdauer und Gehstrecke sind aufgrund seines Zustandes eingeschränkt.

Mobilitätsgrad 3 – Uneingeschränkter Außenbereichsgeher

Der Patient besitzt die Fähigkeit, sich mit einer Prothese mit mittlerer bis hoher, auch veränderlicher Gehgeschwindigkeit fortzubewegen und dabei die meisten Umwelthindernisse zu überwinden. Er besitzt außerdem die Fähigkeit, sich im freien Gelände zu bewegen und kann berufliche, therapeutische und andere Aktivitäten ausüben, die die Prothese nicht überdurchschnittlicher mechanischer Beanspruchung aussetzt. Gegebenenfalls besteht ein erhöhter Sicherheitsbedarf aufgrund von Sekundärbedingungen (zusätzliche Behinderung, besondere Lebensbedingungen) in Verbindung mit einem mittleren bis hohen Mobilitätsanspruch. Gehdauer und Gehstrecke sind im Vergleich zum Unbehinderten nur unwesentlich eingeschränkt.

Mobilitätsgrad 4 – Uneingeschränkter Außenbereichsgeher mit besonders hohen Ansprüchen

Der Patient besitzt die Fähigkeit, sich mit einer Prothese wie der uneingeschränkte Außenbereichsgeher fortzubewegen. Zusätzlich können aufgrund der hohen funktionellen Anforderungen hohe Stoßbelastungen, Spannungen, Verformungen auftreten. Gehdauer und Gehstrecken sind nicht limitiert.

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