Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe

Würden Sie so ohne Weiteres die Gläser Ihrer Schutzbrille oder die Gurte einer Absturzsicherung austauschen? Mit Sicherheit nicht, denn es liegt auf der Hand, dass eine solche Veränderung auch die Stabilität und Schutzfunktion der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) gefährden würde. Wie sieht es jedoch bei Sicherheits- oder Berufsschuhen aus? Hier ist vielen Beschäftigten nicht bewusst, dass ein Austauschen der Einlegesohlen die Schutzeigenschaft der Sicherheitsschuhe gravierend verändern kann. Denn Isolier- und Leitfähigkeit der Schuhe ändern sich, wenn die ursprünglichen Einlegesohlen gegen solche aus Fell oder private orthopädische Einlagen getauscht werden. Gerade bei Arbeiten mit elektrischen Geräten oder in explosionsgefährdeten Räumen kann dies gefährlich werden. Auch der Abstand zwischen Zehen und Schutzkappe kann zu gering werden. Diese gefährdenden Veränderungen der Schutzeigenschaften sind auch der Grund, warum grundsätzlich die PSA, inklusive Schuheinlagen, baumustergeprüft sein muss und nach dem Gesetz nicht verändert werden darf. In einigen Fällen benötigen Beschäftigte aber aus gesundheitlichen Gründen spezielle orthopädische Einlagen in ihren Sicherheits- oder Schutzschuhen. Natürlich ist dies möglich und erlaubt, aber nur, wenn die Einlagen den gesetzlichen Anforderungen an die PSA und den Vorgaben der Hersteller entsprechen. Denn nur so kann die ordnungsgemäße Funktion der Schutzeigenschaften sichergestellt werden. Mit Einlagen Arbeitssicherheitsschuhe von Vierbaum.

Fragen und Antworten zum Thema Einlagen in Sicherheitsschuhen

 

Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe

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Können beim Fußschutz beliebige Einlegesohlen eingelegt werden?

Die Verwendung von Einlagen, die nicht vom Schuhhersteller angeboten werden, ist unzulässig. Der
Schuh wird gegenüber dem Baumuster verändert, und es kann der Fall eintreten, dass sicherheitstechnische Anforderungen nicht mehr erfüllt werden. Dies gilt nicht nur für private orthopädische Einlagen, sondern auch für alle anderen Einlegesohlen, etwa Geleinlegesohlen, wärmeisolierende oder beheizbare Einlegesohlen.

Welche Arten von orthopädischem Fußschutz gibt es, und welcher Hersteller bietet welche Produkte an?

Bei orthopädischem Fußschutz unterscheidet man zwischen der handwerklichen Herstellung eines neu-
en Schuhs und der orthopädischen Änderung eines industriell gefertigten Schuhs. Im Einzelfall ist zuerst der Schuhhersteller anzusprechen, der den Fußschutz für den Betrieb liefert. Das Sachgebiet „Fußschutz“ hat darüber hinaus mit dem Bundesverband der Deutschen Schuhindustrie eine umfassende Marktdarstellung erarbeitet.
Hierfür wurde ein Vier-Stufen-Modell festgelegt:
Stufe 1: Sohlenerhöhung bis zu 3cm, Zehenkappenvergrößerung
Stufe 2: orthopädische Einlagenversorgung
Stufe 3: spezielle Fertigungsweise / Bausätze für orthopädische Zurichtungen
Stufe 4: orthopädische Maßschuhe

Dürfen orthopädische Einlagen im Fußschutz getragen werden?

Ja, vorausgesetzt, für diesen Fußschutz mit dieser Einlage gibt es eine positive Baumusterprüfbescheinigung und eine Konformitätserklärung des Herstellers. Bei der Verwendung von losen Schuheinlagen in einem beliebigen Fußschutz sind einerseits die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, andererseits kann zum Beispiel die elektrische Leitfähigkeit oder die Resthöhe unter der Zehenkappe beeinträchtigt werden. Die jeweiligen Schuhhersteller erteilen Auskunft darüber, ob und welche Einlagen verwendet werden dürfen.

Wer übernimmt die Kosten für orthopädischen Fußschutz?

Im Infoblatt des Sachgebiets „Fußschutz“ (www.dguv.de, Webcode d33147) findet sich eine Übersicht über die Kostenträger und die Voraussetzungen. Die Berufsgenossenschaft übernimmt immer dann die Kosten, wenn die Schädigung des Fußes die Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls beziehungsweise einer Berufskrankheit ist.