Kostenübernahme

Orthopädische Hilfsmittel, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, sind von wesentlicher Bedeutung: Sie sichern den Erfolg einer Krankenbehandlung, dienen dem Ausgleich einer Behinderung, oder sollen den Eintritt von Pflegebedürftigkeit vermeiden. Wir beraten Sie hinsichtlich der Kostenerstattung und übernehmen die für eine Kostenübernahme notwendigen Kontakte mit Ihrer Krankenkasse.

Transparenz hinsichtlich der Kostenübernahme

Für Laien oft schwer zu verstehen: Die Bestimmungen für eine Kostenübernahme orthopädischer Hilfsmittel durch die gesetzlichen Krankenkassen sind umfangreich. Bei vielen Produkten und Leistungen ist außerdem unklar, ob sie im gesetzlichen Sinne als Hilfsmittel anerkannt sind. Unsere betriebswirtschaftlichen Experten haben dafür viele Schulungen und Seminare besucht und sind in diesem Bereich versiert.

Alle notwendigen Schritte übernehmen wir für Sie

Ihre erster Adresse, wenn Sie ein orthopädisches Hilfsmittel benötigen: Ihr Arzt. Er verschreibt Ihnen das benötigte Hilfsmittel per Rezept. Dieses Rezept legen Sie in einer unserer Filialen in Wiehl, Troisdorf, Bonn, Köln oder Siegen vor und geben Ihrem persönlichen Betreuer die Daten Ihrer Krankenkasse. Wir beraten Sie, erarbeiten einen Kostenvoranschlag und kümmern uns als Leistungserbringer um alle weiteren Schritte. Wir lassen grundsätzlich alle Hilfsmittel für Ihre Versorgung von Ihrer Krankenkasse genehmigen. Es sei denn, ihr spezielles Hilfsmittel benötigt keine Genehmigung oder überschreitet eine bestimmte Wertgrenze nicht.

Mögliche Zuzahlungen direkt im Blick

Auch über Zuzahlungen informieren wir Sie gründlich. Der Gesetzgeber hat für jeden Patienten und pro Versorgungseinheit, zum Beispiel ein Paar Einlagen oder eine Absatzerhöhung, eine gesetzliche Zuzahlung festgelegt. Diese Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, jedoch mindestens 5,00 Euro und höchstens 10,00 Euro.

Manchmal geht die Herstellung bestimmter Hilfsmittel und Materialien über den von den Krankenkassen festgelegten Rahmen hinaus. In solchen Fällen müssen Sie einen wirtschaftlichen Zuschlag zahlen. So zum Beispiel, wenn Sie für Ihre Einlagen die Verarbeitung besonders hochwertiger Materialien wünschen.

Sie haben Fragen zu Ihrer Versorgung oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir informieren Sie gerne bei einem unverbindlichen Beratungstermine in Wiehl, Troisdorf, Bonn, Hennef, Siegen, Plettenberg, Kreuztal oder Rodenkirchen. Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an, wir freuen uns auf Sie!

Oder möchten Sie uns Ihr Rezept per Foto oder Datei senden.