Häufige Fragen und passende Antworten zur Corona-Krise

Hier haben wir die häufigsten Fragen unserer Kunden für Sie zusammengetragen. Wir hoffe, das wir Ihnen damit helfen können. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzurufen oder unser Kontaktformular zu verwenden.

Kann bei einer Erstversorgung auf eine Verordnung verzichtet werden?

Nicht aufschiebbare Versorgungen können ohne ärztliche Verordnung begonnen werden. Diese kann uns bis zur Abholung des Hilfsmittels nachgereicht werden. Sie können sich bei Ihrem Arzt telefonisch ein Rezept ausstellen und per Post zusenden lassen. Wenn Sie in der Arztpraxis und auch die Diagnose bekannt sind, benötigt der Arzt dazu nicht einmal Ihre Gesundheitskarte.

Wieviel Zeit habe ich jetzt für mein Rezept?

Die reguläre Frist von 28 Tagen innerhalb derer das rezept bei uns sein muss, ist ausgesetzt. Sie unterstützen uns jedoch sehr, wenn Sie gerade jetzt Versorgungsaufträge bei uns stellen. Jeder einzelne Auftrag hilft uns, die Arbeitsplätze unserer Mitarbeiter zu sichern. Wir danken Ihnen schon jetzt.

Wie sieht es mit dem persönlichen Kontakt aus?

Zu Ihrem und unseren Schutz reduzieren wir diesen so weit wie möglich. Beratungen oder Unterweisungen können auch telefonisch, per Email, per Videoanleitung erfolgen – soweit das nach Art des Hilfsmittels vertretbar ist.

Muss ich in jedem Fall mein Hilfsmittel selbst abholen?

Nein. Für viele Hilfsmittel ist auch ein Versand möglich. Sprechen Sie das mit uns ab.

Sie haben Fragen zu Ihrer Versorgung oder wünschen eine individuelle Beratung? Wir informieren Sie gerne bei einem unverbindlichen Beratungstermine in Wiehl, Troisdorf, Bonn, Hennef, Siegen, Plettenberg, Kreuztal oder Rodenkirchen. Rufen Sie uns für eine Terminvereinbarung an, wir freuen uns auf Sie!

Oder möchten Sie uns Ihr Rezept per Foto oder Datei senden.